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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In diesem Abschnitt finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kraftfahrzeugsachverständigen

Dipl.-Ing. Dietrich Hertel

in den wesentlichen Grundsätzen zusammengefasst.

Die ausführliche und rechtsverbindliche Fassung dazu wird Ihnen bei Erteilung eines

Gutachtenauftrags selbstverständlich in ausgedruckter Form übergeben.

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in jedem Fall, wenn

Sie (Auftraggeber)

uns (Auftragnehmer)

mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.

 

Der Gutachtenauftrag ist schriftlich zu erteilen. Wenn Sie uns zunächst mündlich, telefonisch oder per E-Mail beauftragen wollen, werden wir Sie zu Beginn der Begutachtung Ihres Fahrzeugs nochmals um eine Auftragsbestätigung per Unterschrift bitten.

 

Für die ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens über Ihr Fahrzeug müssen Sie uns alle dazu verfügbaren Unterlagen und Auskünfte geben.

 

Für Schadensgutachten müssen Sie das Ihnen schon bekannte Schadenausmaß und den

Schadenumfang angeben. Auch etwaige Alt- und Vorschäden sind zu benennen und aufzuzeigen.

 

Es gilt eine 14 tägige Widerrufsfrist. Sie erklären sich bei der Auftragserteilung ausdrücklich damit einverstanden, dass mit der Begutachtung sofort begonnen wird.

Bei vollständiger Vertragserfüllung verliert der Auftraggeber sein Widerrufsrecht.

 

Der Auftraggeber legitimiert den Auftragnehmer zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen auch

bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

 

Das Sachverständigenhonorar wird zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig.

Für Gutachten bei Haftpflichtschäden wird vom Auftraggeber in der Regel eine Abtretungserklärung unterschrieben. Dann ist eine Vorauskasse nicht nötig, da die Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung erfolgt. Nur falls bei etwaigen Differenzen zum Schadensfall die gegnerische Versicherung nur einen Teil- oder gar nichts zahlen sollte, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer das übrige Sachverständigenhonorar noch.

 

Etwaige Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax, Briefpost oder per E-Mail mitzuteilen.

Der Gutachtenauftrag kann binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In Fall eines Widerrufs haben Sie uns einen angemessenen Entschädigungsbetrag zu zahlen, soweit wir unseren Dienstleistungsvertrag schon erbracht haben.

 

Sie als der Auftraggeber erhalten, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim Auftragnehmer.

Besonderheiten zum Gutachtenversand werden bei der Gutachtenaufnahme vereinbart.

 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag unabhängig und neutral auszuführen.

 

Bezüglich der Haftung des Auftragnehmers gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Rosenheim.

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